Eine ökologische Rechtfertigung? Konflikte in der Naturpolitik

  • Une justification écologique ? Conflits dans l’aménagement de la nature

DOI : 10.57086/apropos.296

Gliederung

Anmerkungen des Autors

Von dem Französischem übersetzt aus: Lafaye Claudette, Thévenot Laurent, „Une justification écologique ? Conflits dans l'aménagement de la nature“, Revue française de sociologie, 1993, Nr. 34-4, S. 495-524, https://www.persee.fr/doc/rfsoc_0035-2969_1993_num_34_4_4283. Der erste Teil des Artikels wurde nicht übersetzt.

Text

Wir haben den Permafrost, die Pelztiere, die Manitounuk-Straße, die regionalen Torfmoore, den arktischen Saibling, den Karibu, den Beluga, die Laichgründe, die Eiderente, die Tundra, das Salzwasser, die Flechten und die Menschen untersucht.
Bislang hat kein Wasserkraftprojekt so viel Umweltwissen miteinbezogen.1

Berufung auf die Natur

In den Beziehungen zwischen Menschen werden immer häufiger die natürlichen Sachen, die Sache der Natur, ins Spiel gebracht. Was folgt aus der Beschwörung dieser natürlichen Wesen für den Austausch menschlicher Wesen in einer Gesellschaft? Handelt es sich lediglich um eine neue Verkleidung längst bestehender Interessen? Verteidigen die Jäger lediglich ihr Jagdrevier unter dem Deckmantel der „Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts“; wenn die Angler lautstark behaupten, „dass ein Recht auf Umwelt zu den Menschenrechten gehört“, sichern sie sich dann lediglich den Fortbestand ihres Zeitvertreibs? Die Interessen noch größerer sozialer Gruppen oder gar institutioneller Akteure werden zu erkennen sein, soweit natürliche Ressourcen im Rahmen von Verteilungskämpfen ausgebeutet werden. Die Sozialwissenschaften neigen umso mehr zu einer solchen Interpretation, als sie allen auf Naturphänomene zurückgreifenden Erklärungen misstrauen. Ihnen geht es um eine Untersuchung der sozialen Naturalisierungsprozesse, möglichst ohne sprachlich auf eine mythische Umwelt zu referieren.

So stichhaltig die Interpretation der Berufung auf die Natur als ein strategisches Vorgehen auch klingen mag, so berücksichtigt sie nicht, dass es mit dem Rückgriff auf das Natürliche auch möglich ist, vom Besonderen zum Allgemeinen überzugehen. Die Soziologie der sozialen Bewegungen hat die Möglichkeit erkannt, eine kollektive Bewegung auf kritischen, naturbezogenen Positionen aufzubauen, und in diesem Zusammenhang wurden auch Analysen zur politischen Mobilisierung rund um die Ökologie entwickelt. Welche Form(en) nimmt aber das so gebildete Kollektiv genau an? Sind es dieselben, die auch durch eine Solidarität rund um soziale Rechte geschaffen werden? Wie können gemeinsame Projekte über Einzelinteressen hinaus kollektiven Akteuren Gestalt verleihen?

Um diese Fragen zu klären, muss im Detail untersucht werden, wie die Bezugnahme auf die Umwelt den Übergang vom Persönlichen zum Gemeinsamen, vom Besonderen zum Allgemeinen ermöglicht. Dazu haben wir uns auf die Konflikte gestützt, die durch Naturpolitik hervorgerufen werden, und dabei die gegensätzlichen Argumente berücksichtigt. Wir ordnen diese sehr unterschiedlichen Argumentationen, indem wir nacheinander drei Möglichkeiten in Betracht ziehen, die mehr oder weniger mit bereits erprobten Figuren des Kollektiven vereinbar sind. Wir präsentieren sie in der Reihenfolge der mit ihnen verbundenen Umgestaltungen von Argumentationsrahmen, die sich auf ein Gemeinwohl beziehen und daher politische Rhetorik darstellen. Zunächst betrachten wir die Möglichkeit, dass die Natur nach unterschiedlichen Ordnungen bereits erprobter legitimer Rechtfertigungen modelliert wird. Dies beweist die Prägnanz dieser Ordnungen ebenso wie ihre dynamische Öffnung, wobei die Aufnahme neuer Ressourcen auf Kosten einer Qualifizierung der Umwelt in herkömmlichen Begriffen des Gemeinwohls erfolgt.2 Einige Argumentationen, einige Beweis- und Prüfungsarten deuten jedoch darauf hin, dass auch eine andere Möglichkeit eine Rolle spielt. Die Aufwertung der Natur zielt folglich auf die Schaffung einer neuen Größenordnung, einer ökologischen Größe, die den gleichen Maßstäben unterliegt wie die bisherigen. Die Bedeutung dieser Formen der Berufung auf die Natur wird durch eine dritte Möglichkeit noch verschärft, nämlich durch eine radikale Infragestellung der politischen und moralischen Grammatik, die den verschiedenen zuvor untersuchten Rechtfertigungsmustern gemein ist.

[…]

Die Natur in der Polis3

Die Organisation einer Polis kann Umweltbedenken heute nicht mehr ignorieren. Immer tiefer dringt die ökologische Argumentation ein: vom Anwohner, der durch ein Entwicklungsprojekt geschädigt wurde, über die zahlreichen Verbandsforderungen, Politikerreden oder Wortmeldungen von Wissenschaftlern bis zum Erdgipfel von Rio 1992. Wie diese Aufzählung bereits zeigt, kann sie die besonders lokalen Elemente – ein Privatgrundstück, einen Platz, ein Tal, einen Ort – und auch die allgemeinsten Entitäten – etwa den Planeten, die Ozonschicht oder die Biosphäre – umfassen: So definiert man die Erde als „eine Biosphäre von Ökosystemen, eine besondere Gesamtheit besonderer Orte, deren Besonderheit für sie unverzichtbar ist“.4 Die Fähigkeit, Besonderes mit Allgemeinen in Beziehung zu bringen, ist charakteristisch für jene Instrumente legitimer Rechtfertigung, die sich politische Gemeinschaften erschaffen haben.

Vom Schutz des Privateigentums zur Sorge um den Planeten

Zunächst soll es um die Fähigkeit der ökologischen Argumentation gehen, radikale Maßstabsveränderungen vorzunehmen, wonach die Einwirkung auf eine unmittelbare Umwelt Kettenreaktionen auslösen kann, bis hin zur Gefährdung des gesamten Planeten.

Privatwohl

Die unmittelbare Umgebung eines Grundstücks, eines Anwesens oder des zum Vorstadthäuschens gehörenden Gartens kann bereits den Status einer schützenswerten Umwelt haben. Die Eigentümer bedienen sich des Umweltthemas, um ihr Eigentum zu schützen. So schließen sich einige von ihnen gegen ein vom Rathaus initiiertes Entwicklungsprojekt in einer Pariser Vorortgemeinde zusammen. Ihre Briefe an den Bürgermeister beschreiben den Schaden für jeden Einzelnen im Detail: Der eine wird in seiner vegetarischen Lebensweise beeinträchtigt, der andere in seiner Leidenschaft für die Botanik, der letzte in seinen Ruhestandsplänen. Der Zweck des kurz nach dieser Briefaktion gegründeten Vereins hebt neben der Interessenwahrung der betroffenen Eigentümer auf „den Schutz der Umwelt, des Kulturerbes und der Lebensqualität der Bewohner“ ab.5 In diesem Sinne beschränken sich Umwelt, natürliches oder kulturelles Erbe und Lebensqualität tendenziell auf den Schutz von Privateigentum. Gleiches gilt für den Umweltverband, der die Anwohner der Deponie von Montchanin zusammenbringt. Diese kämpfen gegen den Wertverlust ihrer Grundstücke aufgrund der starken Belästigung durch die Lagerung chemischer Abfälle.6 In diesen beiden Beispielen beschränkt sich das zu schützende Gemeinwohl auf die Summe des Privatwohls Einzelner, auch wenn die häufig vorgebrachten Begriffe Umwelt, Erbe oder Lebensqualität mögliche Übergänge zu allgemeineren Anliegen darstellen, die jedoch noch wenig ausgearbeitet sind.

Solche Vereine werden häufig mit dem Begriff des NIMBY-Syndroms (not in my backyard) kritisiert. Angeprangert werden angeblich hinter einer Besorgnis um die Umwelt stehende egoistische Forderungen. Den Vereinen wird abgestritten, dass sie einen allgemeineren Standpunkt einnehmen könnten als bloß den Schutz ihres Eigentums. Besonders Verwaltung, Raumplaner, Abgeordnete7 oder andere Vereine äußern diese Kritik. So verweigert ein älterer Denkmalschutzverein dem neuen Verein, der die Interessen der von einem Bauprojekt in den Pariser Vororten betroffenen Eigentümer wahren will, die Unterstützung, weil dieser nur egoistische Eigentümerinteressen vertrete und sich ausschließlich aus diesem Grund engagiere.8

Gemeinwohl einer kleinen Gruppe

Bei den Protesten gegen das geplante Autobahnprojekt entlang des Isle-Tals in Libourne war im Frühjahr 1990 auf Schildern zu lesen: „Finger weg von meiner Umwelt.“ Der Vorsitzende eines der Vereine, die gegen das Vorhaben protestierten, führte insbesondere die Bedrohung für die Lebensqualität vor Ort, für die Ruhe und für „unsere Steinpilze und Champignons“ an.9 Die Umwelt, um die es hier geht, bezieht sich nicht mehr wie im vorherigen Fall auf den Schutz von Privateigentum oder Privatwohl, sondern auf eine Art lokales Gemeinwohl einer kleinen Gemeinschaft, die jedoch noch längst keine planetarischen Ausmaße annimmt. Dieses Gemeinwohl schließt Außenstehende zwar ein, aber nur nahe Außenstehende. Der geringe Grad der Explizitheit setzt begrenzte Anhaltspunkte voraus, etwa die Ausübung einer gemeinsamen Praxis. Diese erfordert kein Gemeinwohl, das über das Kollektivwohl der Gruppe hinausgeht.

Ausweitung des Gemeinwohls

Die Ausweitung auf ökologische Welten, die größer sind als das bloße Privatwohl oder das bloße Gemeinwohl einer kleinen Gruppe, kommt anhand der Kämpfe zum Schutz eines bestimmten Orts oder Milieus zum Tragen. So dient die Befestigung einer Düne dem Erhalt der Küste10 und die Beseitigung von Deponien dem Schutz des Bodens, „einer lebendigen und dynamischen Umwelt“, die „ein grundlegendes Element der Biosphäre“ ist.11 Im Elsass hat ein Verein zum Schutz der durch den Verlauf einer Hochspannungsleitung bedrohten Landschaft Goeftberg seine Aktivitäten ausgeweitet und sich an der Vorbereitung eines Biotoperlasses beteiligt.12 Am Beispiel der durch zunehmenden Flugverkehr verursachten Luftverschmutzung ist diese Ausweitung deutlich sichtbar, denn sie wirkt sich auf drei Ebenen aus: bei Reisenden und Anwohnern eines Flughafens, bei der Gefährdung durch atmosphärischen Smog in der Region und bei der globalen Verschmutzung der Atmosphäre, die für Treibhauseffekt und Zerstörung der Ozonschicht verantwortlich ist.13

Der Übergang vom Lokalen zum Allgemeinen zeigt sich klar in den Forderungen von Umweltverbänden, die Globalisierung als Argument nutzen – vor allem, um den von der Verwaltung vorgegebenen Verhandlungsrahmen für ein großes Entwicklungsprojekt in Frage zu stellen. In diesem Fall geht es weniger darum, die Kaskadeneffekte eines Eingriffs an einem Ort oder in einem bestimmten Milieu hervorzuheben, als einen konsequenten Standpunkt einzunehmen, um die Umweltschäden zu begrenzen. Oft steht die Verwaltung in der Kritik, Infrastrukturprojekte, die sie einer Konsultation oder öffentlichen Befragung unterzieht, in mehrere Teilvorhaben aufzuteilen und damit die Äußerung eines globalen Standpunkts zu unterbinden. So haben Vereine gegen den Bau des Somport-Tunnels zwischen Frankreich und Spanien die öffentlichen Anhörungsverfahren gerichtlich angefochten, weil das Projekt per „Salamitaktik“ Kilometer für Kilometer ohne globale Milieustudie in einem Gebiet nahe eines Regionalparks durchgeführt werden sollte.14 Ebenso setzt sich die Umweltorganisation CARDE (Coordination associative régionale de défense de l’environnement) aktiv dafür ein, dass die Trasse des TGV Sud-Est nicht Abschnitt für Abschnitt in einer schrittweisen Verhandlung mit den Winzern oder Gemüsebauern behandelt wird, sondern im Gegenteil global gedacht wird und Gegenstand einer einzigen öffentlichen Befragung ist.

Diese Ausweitung geht mit einer Ausweitung des Vereinswesens einher. Vereine von Eigentümern, Nutzern oder Anwohnern schließen sich in Koordinationsgruppen oder Vermittlungsausschüssen zusammen, die die Entwicklung einer allgemeineren Argumentation fördern und Akteure oder Entitäten einbeziehen, die über die Grenzen der Nachbarschaft hinausgehen. Das zeigt sich etwa bei der CARDE, die eine globale Sicht auf die Trasse des TGV Sud-Est vertritt, und zwar im Gegensatz zu den Gruppierungen von Eigentümern oder Anwohnern, aus denen sie teilweise besteht. Diese Verallgemeinerung kann aber auch zu Misserfolgen führen, wie im Fall einer Änderung der Trasse in letzter Minute: Sie wird nun in der Nähe des Kernkraftwerks Tricastin verlaufen, um eine Weinregion und den Wahlkreis eines Abgeordneten zu verschonen.

Verallgemeinerte Folgen für die Zukunft

Die ökologische Argumentation trägt auch dazu bei, das ganz unmittelbare Handeln mit der längerfristigen Zukunft des gesamten Planeten zu verbinden. Die Maßstabsänderungen, die mit dem Schema der allgemeinen Folgen vorgenommen werden, sind daher nicht nur räumlicher, sondern auch zeitlicher Natur: Jede Aktion betrifft die Zukunft, sowohl unsere eigene als auch die der kommenden Generationen. Die ökologische Argumentation ermöglicht somit ein ständiges Wechseln zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

So beruht die Kritik an der stetig wachsenden Entwicklung von Kraftfahrzeugen und ihrer Förderung durch den Autobahnbau auf der Zunahme der Kohlendioxidemissionen. Diese sind für den Treibhauseffekt verantwortlich, der das Klima verändern wird. Aber die Lösungen, die zur Reduzierung beitragen, können auf lange Sicht ebenso unvorhersehbare Folgen haben, wenn sie etwa im Ausbau der Kernenergie bestehen. Dies stellt die Interministerielle Arbeitsgruppe zum Treibhauseffekt in ihrem Bericht von November 1990 fest. Das Beispiel der radioaktiven Abfälle veranschaulicht recht klar, wie die ökologische Argumentation auf extrem lange Zeiträume bezogen werden kann. Einige radioaktive Abfälle mit geringer und mittlerer Aktivität werden in Anlagen gelagert, deren Sicherheit 300 Jahre lang gewährleistet ist; für hochradioaktive Abfälle „hat kein Land das Problem der Endlagerung gelöst, da niemand wissen kann, was aus solchen Abfällen in den kommenden Jahrtausenden werden wird, noch kann auf mögliche Erfindungen gesetzt werden, die die Schädlichkeitsdauer womöglich verkürzen […] Nie zuvor in der Geschichte haben die Menschen zugunsten ihres unmittelbaren Komforts zukünftigen Generationen derartige Bedrohungen auferlegt“15. Die hohe Ungewissheit hinsichtlich des Wissensstands verstärkt den Einsatz dieses Argumentationsschemas. Ein Beispiel ist das Verbot des Lagerns radioaktiver Abfälle im Ozean: Das kürzlich von 13 Ländern unterzeichnete internationale Übereinkommen sieht vor, dass dieses Verbot in 15 Jahren aufgehoben werden könnte, sollte der Wissenschaft der Nachweis gelungen sein, dass das Versenken der Abfälle im Ozean eine bessere ökologische Lösung darstellt als die Lagerung an Land.16

Am aktivsten pflegen wissenschaftlich-technische Informationsverbände das Argumentationsmuster der allgemeinen Folgen. Unabhängig von ihrem lokalen, regionalen oder nationalen Tätigkeitsgebiet stellen sie Verbindungen und Vermittlungen zwischen dem punktuellen, lokalen Handeln und seinen globalen Effekten sowie zwischen dem aktuellen Tun und seinen langfristigen Auswirkungen her. Die auf Atomkraftfragen ausgerichteten Verbände gehören zu den besonders aktiven Vertretern dieses Denkens in Konsequenzen: Ein einfacher Reaktorfehler kann einen Teil des Planeten gefährden, und der eingelagerte Abfall bedroht zukünftige Generationen.

Das ökologische Argument nach dem Modell herkömmlicher Formen des Gemeinwohls

Kann die ökologische Argumentation, die zwischen dem Besonderen und dem Allgemeinen zu wechseln vermag, ein neues Prinzip der Rechtfertigung und Bewertung stützen? Bevor wir bestimmen, was als Grundlage für eine ökologische Polis dienen könnte, sollten wir uns fragen, welches Verhältnis die umweltbezogenen Argumente zu anderen Bewertungsmethoden einer Aktion haben, die einen bereits bestehenden Begründungsrahmen bieten. Fügt sich die ökologische Argumentation nicht tendenziell in vielen konkreten Situationen in sie ein oder geht gar in ihnen auf? Die Konflikte und Streitigkeiten, die mit den meisten Entwicklungs-, Infrastruktur- oder Stadtplanungsprojekten einhergehen, werden uns bei der Erörterung dieser Frage begleiten.

Respekt eines häuslichen Erbes und der Lebensqualität

Allen großen Entwicklungs- und Infrastrukturprojekten ist gemein, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während ihrer Planung und Umsetzung auf Widerstand wegen des Respekts vor dem Ort, der Verbundenheit mit dem Gebiet und der Achtung für die Vergangenheit stoßen. Der Rückgriff auf diese Art von Argumenten, die meist dafür kritisiert werden, dass sie Stillstand oder Unzeitgemäßheit vertreten, belegt die Aktualität eines Rechtfertigungsprinzips, das auf dem Respekt der Tradition und der Größe eines häuslichen Vertrauensverhältnisses beruht. Doch statt sich diesem Rechtfertigungsrahmen zu widersetzen, finden etliche Umweltschutzargumente darin eine geeignete Matrix und gehen in ihm auf. Die folgenden Beispiele zeigen, welche Formen die Integration ökologischer Argumente in das Repertoire der häuslichen Rechtfertigung annimmt.

Der Vorsitzende eines Umweltverbands, der sich dem Bau einer Autobahn widersetzt, verbindet die Lebensqualität mit dem Respekt der Gewohnheiten der Gemeindebewohner und definiert die Umwelt auch als ein „grünes“, „betonfreies“ und „gepflegtes“ Dorf. Lebensqualität findet hier außerhalb der Zwänge des Fortschritts und der Urbanisierung ihren Sinn.17 Diese gesamte Konzeption, die auf die Verankerung in einem kleinen Gebiet – einem Terroir – ausgerichtet ist, spiegelt eine Reihe von Überlegungen wider, die die Ökologie in den Mittelpunkt ihrer Anliegen stellen. Rémi Barbier liefert hierzu eine erhellende Synthese.18 Den einbezogenen Autoren – Gorz, Illich und Simmonet – ist gemein, dass sie von einer Kritik der industriellen Entwicklungsweise ausgehen und sie durch eine ökologische Welt ersetzen, die das Lokale, die Gemeinschaft und die Verwurzelung würdigt.19 Diese Punkte halten sie wegen der besonderen Bindungen an eine lokale Gemeinschaft für die Voraussetzung einer wiedergefundenen Harmonie von Mensch und Natur: „Small is beautiful“. Bei diesen Autoren reduziert sich die Gemeinschaftsdimension der ökologischen Polis jedoch nicht, wie Barbier zu Recht feststellt, auf eine streng hierarchische häusliche Gemeinschaft, sondern sie präsentiert sich in einigen Aspekten auch als ein demokratisches Kollektiv, das in einem lokalen Gebiet verwurzelt ist.

Oft gelingt es mit Bezug auf den Begriff des (Natur- und Kultur-)Erbes, Umweltschutzanliegen in eine Rechtfertigung einzubringen, die auf dem Respekt der Tradition beruht. Im Register einer öffentlichen Anhörung eingetragene Stellungnahmen nehmen ausdrücklich darauf Bezug. Ein Bürger erinnert den Bürgermeister an seine Pflicht, das Naturerbe der Gemeinde aufzuwerten, während ein anderer auf die unterstützende Politik des département (Conseil général) gegenüber den Gemeinden hinweist, die auf die Erhaltung ihres architektonischen Erbes achten.20 Der Begriff Erbe, der hier nicht für Privateigentum verwendet wird, kann an verschiedensten Stellen eingesetzt werden: Bei einer Konsultationssitzung argumentiert ein Bürgermeister gegen eine der von den Staatsingenieuren vorgeschlagenen Autobahntrassen mit der Beeinträchtigung des Naturerbes („wunderschöne Naturorte“, „Landschaften von hoher Qualität“), des Weinbaus („die Umgebung des Saint-Émilion“, „die Côtes de Castillon“), der Architektur und der Geschichte („alte Häuser aus dem 12. Jahrhundert“).21 Mit dem Begriff lassen sich auch lokale Umweltfragen (etwa Probleme im Zusammenhang mit Flächennutzungsplänen) und das Verständnis der umfassendsten Herausforderungen des „gemeinsamen Erbes der Menschheit“ in ein Kontinuum integrieren.22

Die Integration ökologischer Argumente in das Rechtfertigungsregister der Traditionen und der Vertrauensverhältnisse stößt jedoch an Grenzen, wo es diesem Register nicht gelingt, alle Bedenken in der Sache auszuräumen. So kann sich ein Bürgermeister, dessen Autobahnprojekt gegen den Wunsch verstößt, seiner Gemeinde „eine Identität zurückzugeben“, nicht dazu entschließen, die „Kleinvögel“ und die „grünen Bäume“ in diese Identität einzubeziehen, und erinnert dann an das Häusliche, indem er sich auf die „historischen Wurzeln“ der Einwohner beruft.23

Von der unbeschreiblichen Schönheit eines Orts zur Harmonie der Landschaften

Beim Protest gegen Raumplanungs- oder Infrastrukturprojekte werden Umweltbelange oft im Modus einer ästhetischen Bewertung verteidigt. Zwei unterschiedliche Argumentationsfiguren lassen sich dabei erkennen.

Die erste beruht auf dem Heraufbeschwören der intimen, unbeschreiblichen Beziehung des Menschen zur ihn bewegenden Natur. Hier erwähnt der Bürgermeister einer Gemeinde, durch die eine Autobahn führen soll, die natürliche Schönheit eines Orts – zwei Flüsse, die sich treffen – und den Bulldozer, der symbolisch für die Bedrohung dieser Schönheit steht. Dort evoziert eine Teilnehmerin in einer Konsultationssitzung zum selben Projekt den unendlichen Charme des Hafens von Libourne, der für immer von der zukünftigen Autobahnbrücke zerstört wird.24 Anderswo gründet sich der Widerstand gegen den TGV auf ebendiese Betrachtung der Schönheit eines Orts, der umso bemerkenswerter ist, als Cézanne dort einst seine Staffelei aufgestellt hatte.25 In diesen kurzen Beispielen entfaltet sich die inspirierte Bewertung vollständig: Die Einzigartigkeit der Emotion beim Betrachten der Landschaft leuchtet allen sofort ein und erhält auf diese Weise eine Allgemeingültigkeit, die den Erhalt rechtfertigt.

Die zweite ästhetische Argumentationsfigur beruht nicht auf der Innigkeit des Naturerlebens. Sie fasst ökologische Argumente nicht im inspirierten Bewertungsmodus, sondern als eine Art Kompromiss. Dieser findet sich in der Harmonie der Landschaft wieder. Auf das Beispiel bezogen geht es nicht mehr um ein Großprojekt, das die privilegierte Beziehung zu einem Ort stört, sondern um ungewisse „Wesen“ – in diesem Fall blaue Müllcontainer, die direkt neben einer Halle auf dem Boden stehen –, die Anwohner und Bürgermeister unansehnlich finden und den Ort wie die Umwelt beeinträchtigen.26 Die Ästhetik der Harmonie verträgt keine Gegenstände, die sich bemerkbar machen, wie etwa diese blauen Müllcontainer. Die Forderung nach einer harmonischen Landschaft ist übrigens teilweise in Gesetzen objektiviert, die eine Verunstaltung des Raums zu den räumlichen Schäden zählen: Gesetz vom 2. Mai 1930 über den Schutz von Naturdenkmälern und Orten von historischem, legendärem oder malerischem Charakter; Gesetz vom 3. Januar 1986 über die Entwicklung, den Schutz und die Aufwertung der Küste; Gesetz vom 9. Januar 1985 über die Entwicklung und den Schutz der Berge; Gesetz zur Beschränkung der Plakatierung etc.27 Der Begriff der Harmonie erlaubt Übergänge zwischen dem Vokabular des Gleichgewichts, das sich die ökologische Argumentation zu eigen gemacht hat (der Planet als System im Gleichgewicht, siehe unten), und dem Vokabular der klassischen Ästhetik.

Zelebrierte Natur und Prominente: Medienberichterstattung über das ökologische Anliegen

Das ökologische Anliegen reiht sich tendenziell in den Bewertungsmodus des Renommees ein, wenn ihre Anhänger versuchen, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit durch den Einsatz von Medien, Werbekampagnen oder die Mobilisierung von Persönlichkeiten zu erregen, die den Aktionen durch ihren Bekanntheitsgrad Resonanz verleihen können. Lascoumes stellt fest, dass die Umweltverbände diese „Sichtbarmachung“ ihrer Aktionen aufgrund ihres Ziels einer Sensibilisierung der öffentlichen Meinung anstreben.28 Er führt das Beispiel eines bretonischen Vereins an, der sich gründete, um sich dem Bau eines Boulevards zu widersetzen, für den ein Teil des städtischen Hafens zugeschüttet werden sollte: Eine Pressekampagne, eine Fernsehsendung und eine international ausgezeichnete Fotodokumentation zwangen den Bürgermeister und den Präfekten schließlich dazu, das Projekt aufzugeben. Auch aufgrund der Medienberichterstattung über eine Lehrerin, die mit La Soupe aux herbes sauvages (Die Wildkräutersuppe) einen Bestseller über das Leben im Clarée-Tal und den Kampf gegen dessen Zerstörung verfasst hatte, konnte diese Landschaft, die von verschiedenen Projekten bedroht war, als Naturschutzgebiet eingestuft werden. Anderswo will ein Verein sein Anliegen damit rechtfertigen, dass er Presseunterlagen, Fotos von Veranstaltungen, Petitionen und die Bekanntheit der Mitglieder seines Unterstützungskomitees kundtut.29

Versuche, Umweltanliegen medial darzustellen, stoßen jedoch auch an gewisse Grenzen, wenn die Bedeutsamkeit der präsenten Wesen nicht richtig eingeschätzt wird. Das war der Fall bei einem Verein gegen die Autobahnüberquerung im Isle-Tal, der vergeblich versuchte, an Öko-Prominente wie Brice Lalonde, Haroun Tazieff und Jacques-Yves Cousteau zu appellieren: Eine größere Sichtbarkeit für die Sache scheitert, weil es ein Missverhältnis zwischen ihr (Zerstörung alter Häuser, Lärmbelästigung) und der Bedeutung der dafür zu aktivierenden Medienprominenz gibt.

Marktwert ökologischer Güter

Eine Marktbewertung ist bezogen auf das ökologische Anliegen nicht unproblematisch.30 Die Wesen der Natur widersetzen sich Bestrebungen, als Handelsgüter behandelt zu werden, auch wenn sie mit der Höhe von Geldbußen mittlerweile bepreist sind. Bei ökologischen Schäden werden für den Hirsch 20.000 Francs und die Edelraute 8.545 Francs fällig31; der „Erholungswert“, der durch die Beobachtung von Kranichen im Naturpark Arkansas entsteht, beläuft sich schätzungsweise auf 50.000 Francs.32 Ähnlich schwer fällt es, die Umweltverschmutzung eines Unternehmens als Kosten für die Gesamtheit zu beziffern. Die Öffnung eines Markts für Verschmutzungsrechte zielt darauf ab, die Frage der Verschmutzung in die Marktordnung zu integrieren, indem jedem Verursacher die Möglichkeit eingeräumt wird, zwischen den Kosten der Verschmutzungsvermeidung und dem Preis für eine Verschmutzungsgenehmigung zu entscheiden. Diese Politik, die in den USA für Wasser, Luft und Blei im Benzin eingeführt wurde, erfordert eine ausreichende Anzahl von Marktteilnehmern, damit die Prüfung am Markt als gerechtfertigt angesehen werden kann.33

Die Vielfalt der Möglichkeiten, ein und dasselbe Umweltelement zu bewerten, führt in bestimmten Fällen dazu, die Marktbewertung vorzuziehen, weil diese ein Äquivalenzmaß bietet. Das gilt etwa für die Weinberge des Bordelais, die von den Autobahntrassen verschont geblieben sind. Gehören diese Weinberge zu einem zu schützenden Naturerbe, zu einem Gut von öffentlichem Interesse, wie es in einem Ministerialdekret steht, oder zu einem Wirtschaftsgut mit hohem Marktwert? Den letzteren Aspekt berücksichtigen die Planer, die ausgehend vom Preis eines Weinfasses die einzelnen Appellationen fein priorisieren und die Gebiete, welche die Autobahn nicht passieren soll, genau abgrenzen können. Eine Einstufung nach öffentlichem Interesse, die nur zwei Kategorien zulässt (eingestuft oder nicht eingestuft), oder nach Eigenschaft als Natur- und Kulturerbe, die keine Differenzierung erlaubt hätte, hätte dies erschwert.34 Demselben Autobahnprojekt widerfährt in den bewaldeten Gebieten etwas Ähnliches: Unter den Naturgebieten stehen sie an der Spitze der Hierarchie, von Gutachtern werden sie jedoch den landwirtschaftlichen Flächen zugeordnet. Ihr Marktwert ist somit im Vergleich zu Weinbergen und Kiwi-Plantagen geringer.

Industrielle Effizienz und technischer Umgang mit der Umwelt

Eine der häufigsten Rechtfertigungen für große Infrastrukturprojekte ist der technische Fortschritt und die Entwicklung, die eine „Erschließung“ des Gebiets erfordert. Befürworter der industriellen Rechtfertigung lehnen ökologische Forderungen häufig als vernachlässigbar ab: „Die Autobahn ist nicht schön, aber man muss mit der Zeit gehen“35. Dennoch lässt sich eine Tendenz erkennen, ökologische Belange in technische Argumentationen einzubeziehen. Umweltfragen werden dabei mit Zwängen gleichgesetzt, die bei der Realisierung von Infrastruktur- oder Umgestaltungsprojekten im Hinblick auf eine „nachhaltige Entwicklung“ zu berücksichtigen sind.

Ein Beispiel für das Einbeziehen ökologischer Bedenken durch den technischen Bewertungsmodus ist die Multikriterien-Analyse, auf die sich heute die meisten Machbarkeitsstudien zu Infrastrukturprojekten stützen. Eine solche Methode soll die Unvergleichbarkeit zwischen extrem heterogenen Daten reduzieren und ist daher für komplexe Verhandlungssituationen geeignet, indem sie die verschiedenen Argumente in einer gemeinsamen Bewertung berücksichtigt.36 Genau diese Art Analyse verwenden die Gutachter des Centre d’études techniques de l’équipement (CETE), um die verschiedenen Fallgestaltungen bezüglich einer Autobahntrasse zu vergleichen. Umweltfragen werden hier als Zwänge behandelt, die neben anderen zu berücksichtigen sind (Kosten, Verkehr etc.). Sie tauchen in einer Reihe von Variablen auf (physische Umwelt, natürliche Lebewesen, Denkmäler und historische Stätten etc.), die wiederum in feinere Indikatoren unterteilt sind.37

Die Einbeziehung ökologischer Bedenken in den technischen Bewertungsmodus stößt an ihre Grenzen, wenn ein Vergleich zwischen verschiedenen Trassenmodellen durchgeführt werden muss. Die Operation, die die vorliegenden Kriterien (Kosten, Verkehr, Umwelt) zusammennimmt, um die optimale Route zu bestimmen, und die die lokalen Behörden üblicherweise anwenden, wird von den Gutachtern kritisiert, die unermüdlich betonen, dass nicht alle Zwänge gleichwertig seien.

Umwelt im Mittelpunkt der demokratischen Debatte

In den letzten Jahren wurde in der demokratischen Auseinandersetzung zunehmend auf ökologische Belange geachtet: Immer mehr Umweltschutzgesetze traten in Kraft, und Parteien, die sich als ökologisch bezeichnen, betraten die politische Bühne, so auch bei den Kommunalwahlen im April 1992.

Unbestreitbar geraten die Umweltanliegen jedoch am besten über die Verbände in die demokratischen und bürgerschaftlichen Diskurse. So lautet die These von René-Pierre Chibret, für den das französische Vereinswesen im Umweltbereich als Instrument im Dienst der Gemeinnützigkeit steht, und zwar durch eine implizite Gleichsetzung von Vereins- und Staatshandeln, die bis zum Wunsch reicht, die Rolle des Staates solle schwinden.38 Diese These vertritt auch Pierre Lascoumes, der in den Umweltverbänden die Dreh- und Angelpunkte staatlicher Politik sieht, weil sie Bildungsangebote unterbreiten, öffentliche Maßnahmen vorschlagen, die Einhaltung der Gesetze überwachen und Verstöße anzeigen.39 Die Kritik an der Rechtmäßigkeit umweltschädigender Handlungen und der Rückgriff auf den Rechtsstreit, die Infragestellung öffentlicher Befragungen, die Verurteilung der Konzertierung als Scheinverfahren, insbesondere bei großen Entwicklungsprojekten, zeugen von diesem bürgerschaftlichen Engagement für ökologisches Handeln.

Die Beispiele belegen, dass sich die ökologische Argumentation gern in bewährte Rechtfertigungsrahmen und entsprechende Mechanismen einfügt. Offensichtlich geht sie darin jedoch nicht vollständig auf und überschreitet sie regelmäßig. Viel deutet darauf hin, dass es sich bei der ökologischen Argumentation um eine neue, im Aufbau befindliche Polis handelt.

Eine grüne Größe?

Kann die Ökologie ein neues Prinzip der Beurteilung und Rechtfertigung von Handlungen darstellen? Steht sie für ein Gemeinwohl eigener Art, das nicht auf andere reduzibel ist? Um die Hypothese einer grünen Polis zu prüfen, ist einerseits zu beurteilen, ob die ökologische Argumentation eine Kritik an konkurrierenden Rechtfertigungsprinzipien zulässt, und andererseits, ob sie eine Spezifikation des politischen Zusammenhangs bietet, der geeignet ist, eine legitime Vereinbarung zu begründen.

Ein kritischer Hebel

Zahlreiche Rechtfertigungen stützen sich auf das Thema Umwelt nicht nur, um auf die Mängel und Unzulänglichkeiten anderer Bewertungsmethoden hinzuweisen, sondern auch, um ihre Legitimität hinsichtlich der Gewährleistung des Gemeinwohls infrage zu stellen und ihre Bewertungsfähigkeit in Misskredit zu bringen.

Die Suche nach Legitimität durch den Rückgriff auf die öffentliche Meinung, die, wie wir gesehen haben, auch als Unterstützung für die ökologische Argumentation dienen kann, wenn Umweltprobleme auftreten, ist Gegenstand heftiger Kritik, insbesondere aus dem Netzwerk der Verbände. Ökologie als Image wird heftig im Namen eines in konkreten Handlungen verankerten Ökologiekonzepts angeprangert. Kommunikationskampagnen und Prestigeaktionen werden bezichtigt, einen Teil des Geldes zu verschwenden, das für die Säuberung oder Pflege von Naturschutzgebieten erforderlich wäre.40

Während ökologischen Gütern durch Marktbewertung zu bestimmten Anlässen ein Wert zugeschrieben werden soll, wird die Legitimität dieses Bewertungsmodus bei anderer Gelegenheit in Zweifel gezogen. Der Tunnel durch den Ärmelkanal bietet mehrere Beispiele.41 Etliche Partner (eine Département-Direktion und ein dem Regionalrat nahestehender Verein) prangern den Projektträger an, der, um Geld zu verdienen (oder eher weniger zu verlieren), den Aushub der Baustelle in der Nähe deponierte, obwohl das Gelände zum Teil als öffentliches Interesse eingestuft und zum Teil als Schutzgebiet registriert war. Der Projektträger trug also zur Denaturierung bei. Das Marktprinzip wird auch bei einer anderen Wendung des Tunnelprojekts kritisiert. Da die örtlichen Steinbruchbetriebe ihren Preis mit dem Beschluss des Eurotunnels stark erhöhten, wurde der Wettbewerb ins Spiel gebracht. Darunter litt die Landschaft: Die Ansiedlung konkurrierender Unternehmen führte zur Schaffung weiterer Steinbrüche und zum Aufbau neuer Transportinfrastrukturen. Schließlich bedroht die Spekulation in der Nähe des Tunnels die Naturgebiete. Allgemeiner ist zu mutmaßen, dass die sich durch Langfristigkeit auszeichnenden ökologischen Prozesse sowohl durch die Wirtschaftssprache42 als auch durch das zeitliche Prisma der Marktregulierung verkürzt werden.43

Das Prinzip der industriellen Rechtfertigung, das auf der Zukunft und dem technischen Fortschritt beruht, und das, wie wir gesehen haben, auch Umweltfragen integrieren kann, ist Gegenstand heftigster Angriffe. Die Idee einer zu schützenden Umwelt hat in der Anprangerung der industriellen Produktionsweise und des Produktivismus Gestalt angenommen44, und grüne Intellektuelle nehmen die Moderne und die industrielle Entwicklung regelmäßig in den Fokus. Die ökologische Kritik der 1970er Jahre war ein Protest gegen die Technikgesellschaft und ihre Entwicklung, und die vormals bestehenden Naturschutzverbände wurden von politisierten Bewegungen kritisiert.45 Auch heute noch richtet sich die ökologische Mobilisierung im Infrastrukturbereich gegen diejenigen, die für Fortschritt, Geschwindigkeit, Modernisierung und Erschließung plädieren. Sie beruht auf der Verurteilung der Technokratie und stellt die technischen Entscheidungen infrage. Die Realität der natürlichen Lebensräume gilt in diesem Sinne als nicht auf die Techniksprache reduzierbar.46

Die ökologische Kritik wendet sich aber auch gegen die auf dem Gemeinnutz beruhende Bewertungsmethode, die dem Prinzip des staatlichen Handelns zugrunde liegt. Den staatlichen institutionellen Strukturen wird meist nicht zugetraut, die Umweltprobleme zu lösen47, und wenn es um die Gestaltung der natürlichen Lebensräume geht, erscheint die aus der Gesetzgebung hervorgegangene Regelungssprache oft als unangemessen.48

Wir haben gesehen, dass Umweltbelange eine ergiebige Quelle darstellen, um die Legitimität anderer Bewertungs- und Rechtfertigungsmethoden für das Gemeinwohl in bestimmten Punkten infrage zu stellen und zu bezweifeln. Dieses Kritikreservoir lässt vermuten, dass die Ökologie ein neues Gemeinwohl begründen und ein Rechtfertigungsprinzip aufstellen kann, das den gleichen Zwängen unterliegt wie die bewährteren Prinzipien.

Struktur einer neuen Polis

Die Aufmerksamkeit für die Umwelt und ihren Schutz ermöglicht es, zwischen den Personen und den Dingen in der grünen Polis eine Größenordnung zu etablieren. In dieser Polis ist Ökologischsein groß, und ökologisch ist, wer durch sein Handeln seine Sorge für die Umwelt unter Beweis stellt und zu ihrem Schutz beiträgt. Immer häufiger wird für Größe das Attribut „grün“ verwendet. Es bezeichnet auch Objekte, wenn nicht sogar mehr noch als Personen: die Aufrechterhaltung eines „grünen Bereichs“ in einem zu urbanisierenden Raum und die regionale Politik des „grünen Gürtels“ rund um den Pariser Ballungsraum.49 Ökologisch oder grün ist, was sauber, biologisch abbaubar oder recycelbar ist und Verschmutzung vermeidet. Verschmutzung ist mit Kleinheit verbunden. Das „grüne Auto“, auch „sauberes Auto“ genannt, verfügt über einen Katalysator, der es umweltfreundlicher macht, und verbraucht „grünen“ Kraftstoff.

In der grünen Polis sind die großen Wesen nicht unbedingt Personen, Kollektive oder Institutionen, sondern natürliche Elemente wie Wasser, Atmosphäre, Luft, Klima, die vor Verschmutzung geschützt werden müssen, oder generische Wesen wie Fauna oder Flora. Klein sind diejenigen Wesen, die verschmutzen, wie Smog, Fahrzeugabgase, nicht recycelbares Plastik, aber auch viele Wesen, die in der industriellen Polis Größe verkörpern: Beton, der potenziell für riesige, nicht biologisch abbaubare Ruinen verantwortlich ist50, Kernkraftwerke, die den Planeten gefährden, oder Autobahnen, die zur Erhöhung der Luftverschmutzung beitragen und deren Trassen die Landschaft verschandeln. Einige armselige Wesen wie der Abfall können ihren Status ändern und an Größe gewinnen, sobald sie recycelbar sind. Bestimmte Konsumgüter können auch in der grünen Welt größer werden, wenn sie als Ökoprodukte eingestuft werden und den Nachweis erbringen, dass sie während ihres Lebenszyklus weniger verschmutzen als andere Produkte derselben Kategorie.

Der ökologische Bewertungsmodus stößt in der grünen Polis auf die Schwierigkeit, ein Äquivalent zu etablieren, das die Wesen kommensurabel macht, eine Äquivalenz, die andere Rechtfertigungsmodi herstellen (durch das Vertrauen in den häuslichen Raum, den Preis auf dem Markt, die Wahl in der bürgerlichen, die Leistung in der industriellen Sphäre etc.). Die Bemühung, ein solches allgemeines Äquivalent zu konstruieren, ergibt sich aus den Tests zur Festlegung von Schwellenwerten für Luft- oder Wasserverschmutzung, Lärm etc. sowie für die Exposition gegenüber einer Reihe von aufgeführten Risiken. Eine Studie zur Festlegung von „Indikatoren für die Qualität des städtischen Lebens und für die Umwelt“, die vom Centre de recherche pour l’étude et l’observation des conditions de vie (CREDOC) im Auftrag des Generalkommissariats für den Fünfjahresplan durchgeführt wurde, veranschaulicht diesen Versuch. Die Autoren erinnern bereits in der Einführung daran, dass die Verantwortlichen über Instrumente verfügen müssen, die die Entscheidungsfindung sowie die Bewertung der umgesetzten Maßnahmen erleichtern können.51 Die vorgeschlagenen Indikatoren schwanken jedoch zwischen der Messung einer Quote (etwa der Kohlendioxidemission) und der Berücksichtigung der Unannehmlichkeiten aufgrund dieser Emission (Prozentsatz der Personen, die sich durch Luftverschmutzung unwohl fühlen). Die Grenzwerte liegen jedoch oft an den Grenzen der Detektierbarkeit und erfordern sehr teure Messgeräte. So müssen Pestizidverschmutzungsanalysen mit Massenspektrografen im Wert von einer Million Francs durchgeführt werden.52

Die grüne Größe scheint noch nicht über ausreichend Instrumente zu verfügen, um in gewöhnlichen Rechtfertigungen umfassend eingesetzt und geprüft zu werden.53 Ihr fehlen die nötigen Qualifikationsinstrumente, deren dezentraler Einsatz zwei Anforderungen erfüllen muss: Er muss für alle nachvollziehbar sein, damit die Instrumente kritisiert werden können, und es muss eine Verbindung zwischen lokalen Bewertungen oder Entscheidungen und einem allgemeinen Gebot erkenntlich sein. Damit eine neue Ordnung der Rechtfertigung entsteht, müssen alle in der Lage sein, die alltäglichsten und banalsten Handlungen nach einer im eigentlichen Sinne ökologischen Umsicht einer Prüfung zu unterziehen, deren Regeln erst in geringem Maße bekannt sind.

Von der Polis zum Ökosystem

Wir haben gesehen, wie sich ökologische Argumente in bereits erprobte Rechtfertigungsordnungen einfügen oder einer neuen Ordnung, einer „grünen Polis“, Konsistenz verleihen können, die, obwohl sie spezifisch ist, die gemeinsame Grammatik nicht infrage stellt. Man wird aber Umweltkonflikten nicht gerecht, wenn man nicht erkennt, an welchen Stellen ökologische Argumente mit dieser Grammatik brechen. Die Anzeichen einer Abweichung von einem Rahmen, der sowohl die legitimen politischen Orientierungen als auch die gewöhnlichen Rechtfertigungen bestimmt, sind scharf genug, um ernst genommen zu werden, auch wenn sie verstreut und uneinheitlich bleiben.

Die Grenzen der Bezugsgemeinschaft

Die Ausrichtung an der Rechtfertigung veranlasst die am Urteil beteiligten Personen, ihre Handlungen von Partikularinteressen zu lösen, um das Ausmaß des Gemeinwohls, an dem sie teilhaben, unter Beweis zu stellen. Einer der Grundsätze der gemeinsamen Grammatik der verschiedenen Rechtfertigungsformen liegt daher in einer Bezugsgemeinschaft, die sich aus Menschen gleicher Würde zusammensetzt. Diese sind in der Lage, sich Gehör zu verschaffen und Bedeutsamkeitsordnungen infrage zu stellen, die mit diesem gemeinsamen Menschsein brechen würden.54 Dieses gemeinsame Menschsein ist nicht abstrakt, da es sich in einer Kritikfähigkeit verwirklichen muss, deren mangelnde Ausübung eine der Hauptquellen für das Gefühl der Ungerechtigkeit ist. So verstößt die Beschränkung der Kritik auf ein Expertengremium oder eine kleine Gemeinschaft (unabhängig von ihrer Eingrenzung) gegen diese Anforderung und führt zu Vorwürfen des Machtmissbrauchs. Die Berufung auf die Natur kann jedoch mit diesem Prinzip auch so brechen, dass üblicherweise kein Gefühl der Ungerechtigkeit aufkommt, nämlich umgekehrt durch eine Erweiterung der Bezugsgemeinschaft.

Zukünftige Generationen

Ökologische Argumente, die sich auf zukünftige Generationen beziehen, berufen sich auf Menschen, die sich nicht selbst Gehör verschaffen können. Die Bezugsgemeinschaft muss dann über diejenige der lebenden Menschen hinausgehen und auch kommende Generationen einschließen. Wenn diese Gemeinschaft als abstrakte Referenz für eine hypothetische Vereinbarung verstanden wird, bereitet die Ausweitung keine Schwierigkeiten. Da sich das gemeinsame Menschsein jedoch in einer effektiven Kritikfähigkeit aktualisieren muss, die die durchgeführten Handlungen einer Prüfung unterzieht, ist eine solche Erweiterung durchaus problematisch.55 Eine derartige Prüfung wird im üblichen Verständnis von Gerechtigkeit gefordert, die sich von formal universalistischen Gerechtigkeitstheorien unterscheidet.56 Die Beziehungen zwischen den Generationen können aus Mangel an Symmetrie nicht zu einer solchen Prüfung führen.

Eine Lösung besteht darin, zukünftigen Generationen Rechte zu geben. Diese Instrumentierung kann jedoch nicht bloß durch eine Verlängerung der Personenrechte erfolgen. Sie setzt insbesondere die Verleihung dieser Rechte an kollektive Wesen durch die Herstellung von „Generationenrechten“ voraus.57 Um zukünftige Generationen in aktuelle Auseinandersetzungen einzubeziehen, wird auch der Einsatz von Repräsentationsmechanismen vorgeschlagen. Der Staat wäre ein guter Kandidat für diese Repräsentation, da er bereits seine lebendigen Bürger schützt, aber man kann auch an Vermittler wie den schwedischen ombudsman denken.58 Auf jeden Fall eignen sich diese Konstruktionen nicht für eine Infragestellung der Repräsentierenden durch die Repräsentierten, ein wesentliches Element der kritischen Dynamik.

Äquivalenz durch Erbe

Der Begriff des „gemeinsamen Erbes der Menschheit“, der in den 1960er Jahren Gestalt annahm und sich später auf das „Welt-, Kultur- und Naturerbe“ ausdehnte, soll auch darauf abzielen, diese Verbindung zwischen den Generationen zu beschreiben.

Der Begriff des Naturerbes ist in sich instabil, da er zwei Begriffe kombiniert, die sich semantisch entgegenstehen. Das Erbe als angeeignetes Gut, das in die familiäre Ordnung der Erbengemeinschaft integriert ist, steht dem wilden und nicht angeeigneten Charakter des Natürlichen gegenüber.59 Die Ausarbeitung kann als Kompromissarbeit zwischen zwei Formen der Zeitlichkeit angesehen werden, die mit zwei der Größenordnungen verbunden sind, in denen die Natur gefasst werden kann: die eine beruht auf Erzeugung und Übertragung, die andere auf einem Engagement für die Zukunft. Tatsächlich wird die Investition in die Zukunft aus ökologischer Sicht nicht mehr nur im Hinblick auf die erwarteten Erträge betrachtet, sondern beinhaltet aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Fortdauer von aus der Vergangenheit geerbten Gütern eine Begrenzung des Raums der Möglichkeiten.

Der Begriff des Erbes kann auch verwendet werden, um nicht für ein bestimmtes Kollektiv zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Äquivalenz herzustellen, sondern für die Abstammungslinie vergangener und zukünftiger Wesen, die durch Bezugnahme auf dieses Erbe in Äquivalenz gebracht werden, und um so ein neues Wesen zu konsolidieren, die „Erbengemeinschaft“.60 Man kann darin eine Rückkehr zu einer Kategorie des römischen Rechts sehen, die sich von der der Tauschgüter unterscheidet.61 Aber man kann auch die „Ausstattung“ dieser Erbäquivalenz durch angeeignete Technologien infrage stellen.62

Eine über die Menschheit hinausreichende Gemeinschaft

Die größte Erschütterung, die die ökologische Frage der Grammatik des üblichen Verständnisses des Gerechten zufügt, ergibt sich jedoch aus der Ausweitung der Bezugsgemeinschaft über die Menschheit hinaus. Die Berufung auf die Natur führt in der Tat zu einer Erweiterung der Liste der Wesen, die an der Frage nach dem Gerechten beteiligt sind. In Konflikten sehen wir oft Verbände, die nicht Einzelpersonen oder Kollektive vertreten, sondern sich zu Sprachrohren von Tieren oder Pflanzen machen, die zu Arten verallgemeinert werden, oder von zusammengesetzten Entitäten wie Biotopen. Diese Verbände konzentrieren sich hauptsächlich auf seltene oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten, Vögel, insbesondere Raubvögel, durch Jagd vom Aussterben bedrohte Tiere wie Bären oder Elefanten, von Treibnetzen bedrohte Wassertiere wie Wale oder Delfine, bestimmte Bäume wie Tannen oder bestimmte Pilze. Der Schutz einer Art in ihrer Gesamtheit erfolgt durch die Schaffung von Reservaten, durch die Wiederansiedlung ausgestorbener Arten, zum Beispiel des Luchses, aber auch durch Maßnahmen gegen die bedrohenden Organismen. Ein Beispiel dafür ist der von Salmonidenfischern gegründete Verband Truite-Ombre-Saumon (Forelle-Äsche-Lachs). Er vereint Anglervereine und unterscheidet sich von ihnen dadurch, dass er sich nicht auf die Fischzucht beschränkt. Er befasst sich stattdessen mit der Verschmutzung von Wasserläufen und konzentriert sich auf die Überwachung von industriellen und landwirtschaftlichen Anlagen, die Abfälle in Flüsse leiten.63 Die Société herpétologique de France (Herpetologische Gesellschaft Frankreichs) sorgt für den Schutz der Amphibien und übt regelmäßig Druck auf die Autobahnbaubehörde SETRA (Service d’études techniques des routes et autoroutes) aus. Diese Verbände müssen einen bestimmten Teil ihrer Initiative mit der Allgemeinheit der Spezies verbinden, und deshalb zeichnen sie sich oft durch einen nationalen Interventionsbereich aus und arbeiten in Netzwerken mit vielen lokalen Akteuren. Sie werden international von der Weltnaturschutzunion (IUCN) abgelöst, die mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen und dem World Wildlife Fund zusammenarbeitet.64

Die Würde nichtmenschlicher Wesen

Hinter dem Schutz nichtmenschlicher Wesen kann sich das wohlverstandene Interesse einer Menschengemeinschaft verbergen. Einige ökologische Argumente gehen über diese „Oberflächenökologie“ jedoch hinaus und fordern mit Arne Næss eine „Tiefenökologie“, die nichtmenschliche Wesen vollständig berücksichtigt.65 Die für die Bewertung des Gemeinwohls erforderliche Bezugsgemeinschaft wird dadurch erweitert und ist nicht mehr von einem gemeinsamen Menschsein bestimmt. Die Allgemeinheit, die die ökologische Argumentation den Tier- oder Pflanzenarten verleiht, zeigt sich anhand von Begrifflichkeiten der Würde. Aus dieser Sicht wird die Sprache der Gerechtigkeit oder der Moral in einer „Umweltethik“ konserviert und fortgesetzt, die sich von einem systemischen Ansatz unterscheidet, den wir weiter unten behandeln werden.

Eine der Entwicklungen, die in diese Richtung gehen, ist die Gewährung von Tierrechten. Die älteste Rechtegewährung bezieht sich auf Haustiere und kann daher Teil derjenigen Rechtfertigung sein, die sich auf die gegenseitige Vertrauensbeziehung zu Haus- und Hoftieren bezieht (die gleichwohl deutlich von Menschen zu unterscheiden sind). Diese Größenordnung kann jedoch nicht die Beziehungen zu allen Tieren beschreiben. Der moralische Rahmen des Utilitarismus bietet diese Möglichkeit aufgrund der Äquivalenz, die er in der Aggregation von Freuden und Leiden in einer Gemeinschaft von Agenten voraussetzt. Inspiriert von Bentham entwickelte Singer diese erweiterte Version des Utilitarismus, indem er sich gegen den Speziesismus wandte, der die Interessen der menschlichen Spezies über die der anderen stellt.66 Die Erweiterung der repräsentierten Gemeinschaft über die Menschen hinaus kann durch Präzedenzfälle gestützt werden, denn die juristische Welt kennt bereits etliche nichtmenschliche Rechtspersönlichkeiten, die mit Rechten ausgestattet sind.67 Warum also nicht „natürliche Perimeter zu Rechtssubjekten machen“?68 In diesem Sinne ist ein Biotopschutzdekret zu lesen: Es sieht einen Verwaltungsausschuss vor, der Bürgermeister, Jägervereine, Naturschutzverbände und Persönlichkeiten aus der Wissenschaft zusammenbringt und als Repräsentant des Biotops gilt.69 Dies kann zu Verboten der Zerstörung von Hecken oder des Ausbringens chemischer Düngemittel sowie zu Einschränkungen touristischer Aktivitäten führen.

Die Erweiterung der Gemeinschaft kann über die Überlegungen zu den Rechten hinaus auch auf ethischer Ebene behandelt werden. So definiert Paul Taylor eine Lebensgemeinschaft der Erde (earth’s community of life) ausgehend von einem Begriff eines eigenen Guts (good of their own), das den Pflanzen und Tieren zuerkannt werden könne und es ermögliche, „aus ihrer Sicht“ zu urteilen.70 Gegenüber einer Gemeinschaft von „moralischen Subjekten“ haben „moralische Agenten“ Pflichten, auch wenn sie darüber hinaus Urteile fällen können. Damit ist nicht die Menschheit insgesamt gemeint, denn einige verfügen nicht über diese moralische Handlungsfähigkeit, etwa Kinder oder an einer bestimmten Krankheit Leidende. Diese Würde, die den Lebewesen zuerkannt wird, ist wie im Fall des Menschen mit der Anerkennung ihrer Individualität verbunden. Eine solche Forderung nach Individualisierung, die normalerweise im Umgang mit Haustieren erfüllt wird, ist jedoch nicht leicht zu verallgemeinern, und der Autor postuliert daher die Konstruktion eines statistischen Mittelwerts71, was an die Sozialmoral der frühen Soziologie erinnert. Dieser Ansatz der Würde des Individuums steht im Gegensatz zur Behandlung von Arten als elementare Einheiten, die insbesondere auf dem Begriff der genetischen Abstammung beruht.72

Abgesehen von den Debatten über die Kategorien, die die Ausweitung der Bezugsgemeinschaft gewährleisten, hat der Kreuzzug für die Rechte der Tiere in den USA ein großes Ausmaß angenommen73, ein Ausmaß, das sich nicht nur an der Zahl der Beteiligten, sondern auch am Grad ihres Engagements und den tiefgreifenden Veränderungen ihres Lebensstils bemisst. Dazu gehört oft eine drakonische Ernährungsweise, der Boykott jedes Konsumartikels mit der geringsten Spur tierischen Ursprungs oder in seltenen Fällen sogar die Weigerung, in ein Auto zu steigen, weil auf der Windschutzscheibe Mückenschwärme sterben.74

Von der natürlichen Ordnung zum Systemgleichgewicht

Die verschiedenen Herangehensweisen des Menschen an andere Naturwesen ziehen die Zäsur zwischen einer natürlichen Ordnung und einer sozialen oder politischen Ordnung in Zweifel, eine Zäsur, die sich in einer Differenzierung der Wissensbereiche und ihrer Methoden, in der Verselbstständigung der Sprachkünste Rhetorik und Grammatik gegenüber den Naturwissenschaften niedergeschlagen hat. Infrage gestellt werden die „Wesensmerkmale der Zivilisation – die Autonomie der Gesellschaftsordnung, der Gegensatz zwischen Gesellschaftsordnung und Naturordnung“.75 Es geht nicht darum, zu den Formen der Integration zurückzukehren, wie sie aus den klassischen Kosmologien bekannt sind, die die Natur als intelligenten Organismus auffassten und gegen die sich die mechanistischen Darstellungen der Renaissance herausbildeten.76 Auch die Grenzen einer Integration von sozialer und natürlicher Ordnung haben wir beobachten können, nach dem Vorbild einer industriellen Polis, deren Politik Saint-Simon konstruierte und die die Natur nur vermittels der Würde der Arbeit, mithin durch Beherrschung, in den sozialen Zusammenhang einbezieht. Die heutigen Integrationsfiguren entstammen eher der Kybernetik und der Evolutionsbiologie.

Die „natürliche Ordnung“ dient Ernst Haeckel als Bezugspunkt, als er 1866 den Begriff der „Ökologie“ einführt, und seit diesem Wissenschaftsvermittler darwinscher Ideen in Deutschland gibt es das Konzept einer politischen Ökologie, die auf der wissenschaftlichen Erkenntnis der Beziehungen des Menschen zur Welt und auf der grundlegenden Achtung dieser Naturordnung beruht.77 Der Systembegriff spricht jedoch eine andere Sprache und lässt andere Figuren der Integration von Mensch und Nichtmensch zu. Mit ihm können Interdependenzen zwischen Wesen ganz unterschiedlicher Art dargestellt werden: Mensch- oder Tierpopulationen, Flora und abiotische Elemente wie Böden, Klimata etc. Der Ökologe Tansley schafft das Konzept des „Ökosystems“ als Antwort auf organizistische Vorstellungen, um abiotische physikalische Faktoren einzubeziehen.78 Ähnlich behauptet Raymond Lindeman in seinem Grundlagenartikel von 1942, dass es unmöglich sei, „eine biotische Gemeinschaft“ von „ihrer abiotischen Umwelt“ zu trennen, um daraus zu schließen, dass „das Ökosystem als die Grundeinheit der Ökologie anzusehen ist“.79 Die Thermodynamik spezifiziert die Wechselbeziehungen der Systemglieder in energetischen Begriffen, wie Lindemans Analyse eines Ökosystems der Seen oder die Artikel von Transeau etwa 15 Jahre zuvor über die Energiebilanz eines Maisfelds zeigen. Die Grundlage der modernen Ökologie ist eine verallgemeinerte Ökonomie der Natur, die in thermodynamischen Begriffen gedacht wird.80

Die Begrifflichkeiten des Systems eignen sich für eine Darstellung der Ströme und eine Bilanzierung der Auswirkungen. Aus ihnen ergibt es sich, dass Bilanzen dieser Ströme erstellt werden und das System in einen harmonischen Zustand, in ein Gleichgewicht oder Ungleichgewicht versetzt wird. Der Initiator eines umweltbelastenden Projekts kann daher vorschlagen, „die Schäden am Ökosystem auszugleichen“, indem er in anderen Bereichen des Systems Positives erzeugt.81 Umweltschützer können ein großes Infrastrukturprojekt wie eine TGV-Strecke unerwarteterweise unterstützen, weil „der TGV Kunden vom Auto- und Flugverkehr abzieht und so zu einer günstigen Umweltbilanz führt“, wodurch „nicht zu leugnende lokale Belastungen“ in einer Gesamtbilanz akzeptabel werden.82 In einer solchen Bilanz kann sich zeigen, dass „ein Weinberg ökologisch nicht von Bedeutung ist“. Das Austrocknen eines Teichs oder Sumpfs, die Zerstörung eines Hains, das Ausbringen von Düngemitteln oder Unkrautvernichtern auf einem Feld, das Ausleiten chemischer Substanzen in einem Fluss verarmen die Flora und Fauna, und diese Verarmung hat dramatische Folgen für das biologische Gleichgewicht einer Region, eines Landes oder sogar des gesamten Planeten.83

Biologische Integration: die Biosphäre

Die Verweise auf die Entwicklung des Lebens und die Biologie führen zu anderen Integrationsfiguren, indem sie vor allem eine Grundlage für eine zeitliche Dimension bieten, die Debatten über die Umwelt sehr prägt.84 Die „Biozönose“, ein Begriff, den Möbius 1877 geprägt hat, um die Vereinigung von tierischen und pflanzlichen Wesen in einer einzigen „Gemeinschaft von Lebewesen“ zu bezeichnen85, wird zur „Biosphäre“. Es ist nicht verwunderlich, dass Wernadski, der Autor von Der Mensch in der Biosphäre86, heute als ein Vorläufer der „Gaia-Hypothese“ anerkannt87, von seinen sowjetischen Mitbürgern eines Vitalismus nach Bergson bezichtigt wurde.88

Die evolutionistischen Bezugnahmen biologischen Ursprungs stützen insbesondere eine Argumentation, die der klassischen Figur der systemischen Integration fremd ist und die Artenvielfalt unter den Möglichkeiten, die der Evolution zugestanden werden, positiv bewertet. Die Bedeutung, die bedrohten, gefährdeten oder seltenen Arten beigemessen wird, wird dann durch ihre mögliche Rolle in einer späteren Evolution gerechtfertigt, die durch Anpassungserfordernisse auferlegt wird. Die Sorge um die Vielfalt ist der Ursprung einer Sorge um die Erhaltung, die sich insbesondere in Einrichtungen wie Parks, Reservaten, Schutzgebieten etc. widerspiegelt. Dieser Raum, der der Vielfalt und den Besonderheiten der Lebensformen eingeräumt wird, kann sich mit einer kulturalistischen Haltung verbinden, die darauf abzielt, die Besonderheit von Völkern und Traditionen zu erhalten.

Der Verweis auf die Biowissenschaften trägt auch dazu bei, in der ökologischen Argumentation eine Zeitlichkeit mit einer Form der synchronen Anpassung zu verbinden, die in einem organizistischen oder holistischen Vokabular ausgedrückt wird. Die Bezugnahme auf eine globale Ebene89 als Entwicklungseinheit, ob Biosphäre oder Gaia, kann im Übrigen dazu beitragen, die drei Integrationsmodelle (Polis, System, Evolution) zu vermischen. Die globale Ebene, die den Zustand des Systems zusammenfasst, ist eine Art übergeordnete Ebene, um die relative Bedeutung der einzelnen Wesen zu beurteilen. Aus dieser Sicht kann nicht nur der Weinbau weniger wichtig erscheinen als der TGV, sondern die menschliche Spezies im Vergleich zu den Myriaden von Insekten, die für das Gleichgewicht der Biosphäre so wertvoll sind. Im Hinblick auf eine „ultimative Realität in der Biologie“ können weder Moleküle noch Zellen, Organismen oder ihre Populationen eine längere unabhängige Existenz haben.90 Hier treffen verschiedene sogenannte tiefenökopolitische Philosophien mit voller Wucht auf die Rahmenbedingungen der humanistischen politischen und moralischen Philosophie, wie aus den gewagten Schlussfolgerungen von Næss und Lovelock zum Rückgang der menschlichen Population hervorgeht.91

Ist die Integration der Natur in eine Politik, die auf einem gemeinsamen Menschsein und in erster Linie auf der staatsbürgerlichen Größenordnung basiert, nicht mit der Intelligenz der in einem Ökosystem geknüpften Verbindungen vereinbar?92 Die Spannung entsteht, sobald das Ökosystem für Bewertungen in einer Ökopolitik eingesetzt wird. Die Darstellung der Verbindungen zwischen Mensch und Nichtmensch in Bezug auf das System entspricht nicht den gleichen Anforderungen wie die kritische Dynamik von Größenordnungen und deren Prüfung an den Dingen. Der systemische Ansatz bietet ein Gesamtbild für einen allwissenden und über allem stehenden Agenten. Er eignet sich für eine Bewertung durch Experten, die diese Darstellung konstruieren und bearbeiten können, um die für eine Bilanz erforderlichen Messungen vorzunehmen und „Sinnverkehrungseffekte“ aufzuzeigen.93 Die Mischung von auf dem Vokabular des Handelns basierenden Figuren des Wohls mit einer Figur des Gleichgewichts, die mit der Idee der Reproduktion des Lebendigen verbunden ist, führt zu merkwürdigen Schwankungen in den Bewertungen. Nachdem Waldbrände als eine große Gefahr für Naturparks eingestuft wurden, bei denen Menschen handeln mussten, werden sie in den USA manchmal als günstige Agenten zur Aufrechterhaltung eines Gleichgewichts durch die Regeneration der Arten angesehen, was wie bei der Figur des Marktgleichgewichts eher zu einer Laissez-faire-Haltung führen würde.94 Aus diesen Ungereimtheiten folgen für uns keine Konsequenzen im Sinne politischer Maßnahmen, sondern eher Bestrebungen, unser Verständnis für die verschiedenen Formen des Umgangs von Menschen mit Nichtmenschen und die damit verbundene Verteilung von Zuständigkeiten zu bereichern.

Bibliografie

Acot Pascal, Histoire de l’écologie, Paris, Presses universitaires de France, 1988.

Angel Martin, Glachant Matthieu, Lévèque François, „La préservation des espèces : que peuvent dire les économistes ?“, Économie et statistique, Nr. 258–259, 1992, S. 113–119.

Barbier Rémi, „Une cité de l’écologie ?“, Paris, CSI, 1992.

Barbier Rémi, La Cité de l’écologie, Abschlussarbeit für das DEA in Soziologie an der EHESS, 1992.

Barouch Gilles, La Décision en miettes. Systèmes de pensée et d’action à l’œuvre dans la gestion des milieux naturels, Paris, L’Harmattan, 1989.

Barry Brian, „Circumstances of Justice and Future Generations“, in Richard I. Sikora, Brian Barry (Hg.), Obligations to Future Generations, Philadelphia, Temple University Press, 1978, S. 204-248.

Berque Augustin, Médiance. De milieux en paysages, Montpellier, Reclus, 1990.

Boltanski Luc, Chiapello Ève, Der neue Geist des Kapitalismus [1999], Michael Tillmann (Übers.), Konstanz, UVK Verlagsges., 2013.

Boltanski Luc, Thévenot Laurent, Über die Rechtfertigung. Eine Soziologie der kritischen Urteilskraft [1991], Andreas Pfeuffer (Übers.), Hamburg, Hamburger Edition, 2007.

Brown Weiss Edith, In Fairness to Future Generations, New York, Transnational Publishers, 1989.

Camus Agnès, Lafaye Claudette, „Projet autoroutier et préoccupation en matière d’environnement“, Forschungsberich Umweltministerium, Paris, GSPM, 1992.

Chibret René-Pierre, Les associations écologiques en France et en Allemagne, une analyse culturelle de la mobilisation collective, Doktorarbeit, Université Paris I, 1991.

Collingwood Robin G., Die Idee der Natur [1945], Martin Suhr (Übers.), Frankfurt am Main, Suhrkamp, 2005.

Corcuff Philippe, Lafaye Claudette, „Processus de traduction et légitimités quotidiennes dans les relations entre agents de l’Équipement et élus locaux“, Forschungsbericht Umweltministerium, Paris, GSPM, 1990.

Deléage Jean-Paul, Histoire de l’écologie. Une science de l’homme et de la nature, Paris, La Découverte, 1991.

Deléage Jean-Paul, „Aux origines de la science écologique“, Revue d’histoire des sciences, Vol. 35 (4), 1992, S. 477–490.

Devall Bill, Sessions George, Deep Ecology, Salt Lake City, Peregrine Smith Books, 1985.

Ferry Luc, Le Nouvel ordre écologique. L’arbre, l’animal et l’homme, Paris, Grasset, 1992.

Gastaldo Sylviane, „Les ‚droits à polluer‘ aux États-Unis“, Économie et statistique, Nr. 258–259, 1992, S. 35–41.

Godard Olivier, Aspects institutionnels de la gestion intégrée des ressources naturelles et de l’environnement, Paris, Éditions de la MSH, 1980.

Godard Olivier, „Environnement, modes de coordination et systèmes de légitimité : analyse de la catégorie de patrimoine naturel“, Revue économique, Nr. 2, 1990, S. 215–242.

Gorz André, Ökologie und Freiheit [1977], Karl A. Klewer und H. Otten, München (Übers.), C.H. Beck, 1978.

Grinevald Jacques, „On a Holistic Concept for Deep and Global Ecology: The Biosphere“, Fundamentae scientae, Vol. 8 (2), 1987, S. 197–226.

Hatchuel Georges, Poquet Guy, Indicateurs sur la qualité de la vie urbaine et sur l’environnement, Cahier de recherche CRÉDOC, Nr. C36, 1992.

Hermitte Marie-Angèle, „Le concept de diversité biologique et la création d’un statut de la nature“, Bernard Edelman, Marie-Angèle Hermitte (Hg.), L’Homme, la nature, le droit, Paris, Bourgois, 1988, S. 238–284.

Herzog Harold A. Jr., „‚The Movement is My Life‘: The Psychology of Animal Rights Activism“, Journal of social issues, Vol. 49 (1), 1993, S. 103–119.

Hirschman Albert O., Denken gegen die Zukunft. Die Rhetorik der Reaktion [1991], Daniel von Recklinghausen (Übers.), München, Hanser, 1992.

Illich Ivan, Selbstbegrenzung. Eine politische Kritik der Technik [1977], Reinbek, Rowohlt, 1975.

Jasper James M., Nelkin Dorothy, The Animal Rights Crusade. The Growth of a Moral Protest, New York, The Free Press, 1992.

Johnson Lawrence E., “Humanity, Holism, and Environmental Ethics“, Environmental Ethics, Vol. 7 (4), 1983, S. 345–354.

Joly-Sibuet Elizabeth, Lascoumes Pierre, „Conflits d’environnement et intérêts protégés par les associations de défense“, G/XPP-CNRS, 1988.

Jouve Henry (Hg.), Les Espaces naturels. Un capital pour l’avenir, Bericht der Gruppe für prospektive Forschung, Paris, Commissariat général du plan, La Documentation française, 1991.

Kalaora, Bernard, Savoye Antoine, „La protection des régions de montagne au xixe siècle: forestiers sociaux contre forestiers étatistes“, Anne Cadoret (Hg.), Protection de la nature, Paris, L’Harmattan, 1985, S. 6–23.

Lafaye Claudette, „Praticiens de l’équipement et légitimités quotidiennes“, Les Annales de la recherche urbaine, Nr. 44–45, 1989, S. 94–100.

Lafaye Claudette, Les Communes dans tous leurs états. L’espace local à la croisée d’exigences contradictoires, Doktorarbeit, Paris, EHESS, 1991.

Lafaye Claudette, „L’aménagement d’un site du littoral atlantique“, Paris, GSPM, 1992.

Lafaye Claudette, Thevenot Laurent, „Une justification écologique ? Conflits dans l’aménagement de la nature“, Revue française de sociologie, Vol. 34 (4), 1993, S. 495–524.

Lamure Claude, Vallet Michel, „Transports aériens et environnement“, Aménagement et nature, Nr. 100, 1990.

Lascoumes Pierre, „Les associations de défense de l’environnement, pivots essentiels de la politique publique“, ders., L’Ecopouvoir, Paris, La Découverte, 1994.

Lascoumes Pierre, Joly-Sibuet Elizabeth, „Administrer les pollutions et nuisances ; étude des pratiques sociales sur deux terrains régionaux, Rhône-Alpes, Languedoc-Roussillon“, CNRS-SRETIE, 1985.

Latour Bruno, „Arrachement ou attachement à la nature“, Écologie politique, Nr. 5, 1993, S. 15–26.

Latour Bruno, Schwartz Cécile, Charvolin Florian, „Crise des environnements, défis aux sciences humaines“, Futur antérieur, Nr. 6, 1991.

Lecourt Dominique, „Le paradoxe de l’environnement“, SRETIE-Info, Nr. 37, 1992.

Lovelock James E., Unsere Erde wird überleben. Gaia – eine optimistische Ökologie [1979], Constanze Ifantis-Hemm (Übers.), München, Piper, 1982.

Mackenzie Michael, “A Note on Motivation and Future Generations“, Environmental Ethics, Vol. 7 (1), 1985, S. 63–69.

Mathieu Jean-Luc, La Défense de l’environnement en France, Paris, Presses Universitaires de France, 1992.

de Montgolfier Jean, „Autoroute ou forêt ?“, Futuribles, Nr. 1–2, 1975.

de Montgolfier Jean, „Coûts et avantages d’une agriculture compatible avec les exigences d’environnement“, Bericht für das Commissariat Général du Plan, Paris, CEMAGREF, 1990.

Moscovici Serge, Versuch über die menschliche Geschichte der Natur [1977], Michael Bischoff (Übers.), Frankfurt am Main, Suhrkamp, 1984.

Prescott-Allen Christine, Prescott-Allen Robert, The First Resource: Wild Species in the North American Economy, Yale, Yale University Press, 1986.

Prieur Michel, Droit de l’environnement, Paris, Dalloz, 1991.

Rémond-Gouilloud Martine, „Le prix de la nature“, Bernard Edelman, Marie-Angèle Hermitte (Hg.), L’Homme, la nature, le droit, Paris, Bourgois, 1988, S. 208–217.

Serres Michel, Der Naturvertrag [1990], Hans-Horst Henschen (Übers.), Frankfurt am Main, Suhrkamp, 1994.

Simmonet Dominique, L’écologisme, Paris, Presses Universitaires de France, 1979.

Singer Peter, “Animal Liberation“, The New York Review, 1975.

Stone Christopher D., Haben Bäume Rechte? Plädoyer für die Eigenrechte der Natur [1975], Hanfried Blume (Übers.), Klein Jasedow, thinkOya, 2014.

Taylor Paul W., Respect for Nature. A Theory of Environmental Ethics, Princeton, Princeton University Press, 1986.

Thévenot Laurent, „Un pluralisme sans relativisme ? Théories et pratiques du sens de la justice“, Joëlle Affichard, Jean-Baptiste de Foucauld (Hg.). Justice sociale et inégalités, Paris, Esprit, 1992, S. 221–253.

Thomas Yan, „Res, chose et patrimoine. Note sur le rapport sujet-objet en droit romain“, Archives de philosophie du droit, Nr. 25, 1980, S. 413–426.

Tobias Michael (Hg.), Deep Ecology, San Diego, Avant Books, 1985.

Toison B., „Où mettre les remblais ?“, Gilles Jeannot, Vincent Renard, Jacques Theys (Hg.), L’environnement entre le maire et l’État, Paris, ADEF, 1990.

Wernadski Vladimir I., Der Mensch in der Biosphäre. Zur Naturgeschichte der Vernunft [1928], Felix Eder und Peter Krüger (Übers.), Frankfurt/M, Lang, 1998.

Wenz Peter S., “Ethics, Energy Policy, and Future Generations“, Environmental Ethics, Vol. 5 (3), 1983, S. 195–209.

Wieviorka Michel, L’État, le patronat et les consommateurs, Paris, Presses universitaires de France, 1977.

Anmerkungen

1 „Grande Baleine: endiguer la méfiance“, Québec science (Oktober 1991), zitiert nach Rémi Barbier (La Cité de l’écologie, Abschlussarbeit für das DEA in Soziologie an der EHESS, 1992). Eine erste Fassung dieser Arbeit wurde einer Gruppe unter dem Vorsitz von Marc Augé im Rahmen der Vorbereitung des XI. Fünfjahresplans zur Beratung vorgelegt (EHESS, 1992). Dankbar sind wir vor allem den Untersuchungen von Rémi Barbier („Une cité de l’écologie ?“, Paris, CSI, 1992), Elizabeth Joly-Sibuet und Pierre Lascoumes („Conflits d’environnement et intérêts protégés par les associations de défense“, G/XPP-CNRS, 1988; Pierre Lascoumes, „Les associations de défense de l’environnement, pivots essentiels de la politique publique“, L’Ecopouvoir, ders., Paris, La Découverte, 1994). Zurück zum Text

2 Luc Boltanski, Laurent Thévenot, Über die Rechtfertigung. Eine Soziologie der kritischen Urteilskraft [1991], Andreas Pfeuffer (Übers.), Hamburg, Hamburger Edition, 2007. Zurück zum Text

3 Anm. d. Übers.: Mit dem Begriff „Polis“ übersetzt Michael Tillmann den auf Boltanski zurückgehenden Begriff „cité“ (vgl. Luc Boltanski, Ève Chiapello, Der neue Geist des Kapitalismus, Michael Tillmann (Übers.), Konstanz, UVK Verlagsges., 2013, S. 61). Andreas Pfeuffer übersetzt „cité“ hingegen als „Rechtfertigungsordnung“ (vgl. Luc Boltanski, Laurent Thévenot, opcit., S. 120 (Fußnote)). In diesem Text wird die eher projektbezogene „cité“ mit „Polis“ und die allgemeinere „ordre de justification“ mit „Rechtfertigungsordnung“ übersetzt. Zurück zum Text

4 Augustin Berque, Médiance. De milieux en paysages, Montpellier, Reclus, 1990. Zurück zum Text

5 Rémi Barbier, La Cité de l’écologie, Abschlussarbeit für das DEA in Soziologie an der EHESS, 1992, S. 61. Zurück zum Text

6 Pierre Lascoumes, opcit., S. 190. Zurück zum Text

7 Ebd., S. 192. Zurück zum Text

8 Rémi Barbier, opcit., S. 63. Zurück zum Text

9 Agnès Camus, Claudette Lafaye, „Projet autoroutier et préoccupation en matière d’environnement“, Forschungsberich Umweltministerium, Paris, GSPM, 1992, S. 12. Zurück zum Text

10 Claudette Lafaye, „L’aménagement d’un site du littoral atlantique“, Paris, GSPM, 1992. Zurück zum Text

11 Jean-Luc Mathieu, La Défense de l’environnement en France, Paris, Presses universitaires de France, 1992, S. 59. Zurück zum Text

12 Pierre Lascoumes, opcit., S. 199. Zurück zum Text

13 Claude Lamure, Michel Vallet, „Transports aériens et environnement“, Aménagement et nature, Nr. 100, 1990. Zurück zum Text

14 Pierre Lascoumes, opcit. Zurück zum Text

15 Jean-Luc Mathieu, opcit., S. 91–92. Zurück zum Text

16 Libération vom 23. September 1992. Zurück zum Text

17 Agnès Camus, Claudette Lafaye, opcit., S. 15. Zurück zum Text

18 Rémi Barbier, opcit., S. 15–19. Zurück zum Text

19 André Gorz, Ökologie und Freiheit [1977], Karl A. Klewer und H. Otten (Übers.), München, C.H. Beck, 1978; Ivan Illich, Selbstbegrenzung. Eine politische Kritik der Technik [1977], Rowohlt, Reinbek, 1975; Dominique Simmonet, L’Écologisme, Paris, Presses universitaires de France, 1979. Zurück zum Text

20 Rémi Barbier, opcit. Zurück zum Text

21 Agnès Camus, Claudette Lafaye, opcit., S. 40. Zurück zum Text

22 Barbier, opcit., S. 50–51. Zurück zum Text

23 Agnès Camus, Claudette Lafaye, opcit., S. 14. Zurück zum Text

24 Ebd, S. 14 und 41. Zurück zum Text

25 Rémi Barbier, „Une cité de l’écologie ?“, Paris, CSI, 1992, S. 6. Zurück zum Text

26 Ebd., S. 4. Zurück zum Text

27 Jean-Luc Mathieu, opcit. Zurück zum Text

28 Pierre Lascoumes, opcit., S. 232. Zurück zum Text

29 Agnès Camus, Claudette Lafaye, opcit., S. 12. Zurück zum Text

30 Martine Rémond-Gouilloud, „Le prix de la nature“, Bernard Edelman, Marie-Angèle Hermitte (Hg.), L’Homme, la nature, le droit, Paris, Bourgois, 1988, S. 208–217. Zurück zum Text

31 Henry Jouve (Hg.), Les Espaces naturels. Un capital pour l’avenir, Bericht der Gruppe für prospektive Forschung, Paris, Commissariat Général du Plan, La Documentation Française, 1991, S. 257. Zurück zum Text

32 Christine Prescott-Allen, Robert Prescott-Allen, The First Resource: Wild Species in the North American Economy, Yale, Yale University Press, 1986; Martin Angel, Matthieu Glachant, François Lévèque, „La préservation des espèces : que peuvent dire les économistes ?“, Économie et statistique, Nr. 258–259, 1992, S. 113–119. Zurück zum Text

33 Sylviane Gastaldo, „Les ‚droits à polluer‘ aux États-Unis“, Économie et statistique, Nr. 258–259, 1992, S. 35–41. Zurück zum Text

34 Agnès Camus, Claudette Lafaye, opcit., S. 27. Zurück zum Text

35 Ebd., S. 14. Zurück zum Text

36 Jean de Montgolfier, „Autoroute ou forêt ?“, Futuribles, Nr. 1–2, 1975. Zurück zum Text

37 Agnès Camus, Claudette Lafaye, opcit. Zurück zum Text

38 René-Pierre Chibret, Les Associations écologiques en France et en Allemagne, une analyse culturelle de la mobilisation collective, Doktorarbeit, Université de Paris I, 1991. Zurück zum Text

39 Pierre Lascoumes, opcit., S. 156. Zurück zum Text

40 Pierre Lascoumes, opcit., S. 184–185. Zurück zum Text

41 B. Toison, „Où mettre les remblais ?“, Gilles Jeannot, Vincent Renard, Jacques Theys (Hg.), L’Environnement entre le maire et l’État, Paris, ADEF, 1990. Zurück zum Text

42 Gilles Barouch, La Décision en miettes. Systèmes de pensée et d’action à l’œuvre dans la gestion des milieux naturels, Paris, L’Harmattan, 1989. Zurück zum Text

43 Olivier Godard, Aspects institutionnels de la gestion intégrée des ressources naturelles et de l’environnement, Paris, Éditions de la MSH, 1980. Zurück zum Text

44 Dominique Lecourt, „Le paradoxe de l’environnement“, SRETIE-Info, Nr. 37, 1992. Zurück zum Text

45 Dominique Simmonet, opcit. Zurück zum Text

46 Gilles Barouch, opcit. Zurück zum Text

47 Olivier Godard, opcit. Zurück zum Text

48 Gilles Barouch, opcit. Zurück zum Text

49 Rémi Barbier, La Cité de l’écologie, Abschlussarbeit für das DEA in Soziologie an der EHESS, 1992, S. 71. Zurück zum Text

50 Jean-Luc Mathieu, opcit., S. 31. Zurück zum Text

51 Georges Hatchuel, Guy Poquet, Indicateurs sur la qualité de la vie urbaine et sur l’environnement, Cahier de recherche CREDOC, Nr. C36, 1992, S. 5. Zurück zum Text

52 Jean de Montgolfier, „Coûts et avantages d’une agriculture compatible avec les exigences d’environnement“, Bericht für das Commissariat Général du Plan, Paris, CEMAGREF, 1990. Zurück zum Text

53 Die Sozialwissenschaften verfügen über dieselben Instrumente, daher steht ihre Fähigkeit, zur Natur zu forschen, infrage (Bruno Latour, Cécile Schwartz, Florian Charvolin, „Crise des environnements, défis aux sciences humaines“, Futur antérieur, Nr. 6, 1991). Zurück zum Text

54 Luc Boltanski, Laurent Thévenot, opcit. Zurück zum Text

55 Wie Brian Barry (“Circumstances of Justice and Future Generations“, Richard I. Sikora, Brian Barry (Hg.), Obligations to Future Generations, Philadelphia, Temple University Press, 1978, S. 204–248) und Peter Wenz (“Ethics, Energy Policy, and Future Generations“, Environmental Ethics, Vol. 5 (3), 1983, S. 195–209) anmerken, stößt die Rawlssche Theorie der Verteilungsgerechtigkeit auf eine ähnliche Schwierigkeit, nicht in ihrer Kantschen Komponente, die diese Erweiterung der Bezugsgemeinschaft ermöglicht, sondern in ihrer Humeschen Komponente, die die Gerechtigkeit als rationale Kooperation von gegenseitig verwundbaren Akteuren begreift. Zur Frage der zukünftigen Generationen vgl. auch Barbier (opcit.). Zurück zum Text

56 Laurent Thévenot, „Un pluralisme sans relativisme ? Théories et pratiques du sens de la justice“, Joëlle Affichard, Jean-Baptiste de Foucauld (Hg.). Justice sociale et inégalités, Paris, Esprit, 1992, S. 221–253. Zurück zum Text

57 Edith Brown Weiss, In Fairness to Future Generations, New York, Transnational Publishers, 1989. Zurück zum Text

58 Ebd. Zurück zum Text

59 Olivier Godard, „Environnement, modes de coordination et systèmes de légitimité : analyse de la catégorie de patrimoine naturel“, Revue économique, Nr. 2, 1990, S. 215–242. Zurück zum Text

60 Ebd. Zurück zum Text

61 Yan Thomas, „Res, chose et patrimoine. Note sur le rapport sujet-objet en droit romain“, Archives de philosophie du droit, Nr. 25, 1980, S. 413–426. Zurück zum Text

62 Michael Mackenzie findet in Technologien der hydraulischen Landwirtschaft Beispiele für diese „materiellen Beziehungen“ zur Nachwelt durch „Erbe einer zuvor gebauten und gepflegten Infrastruktur“ (Michael Mackenzie, “A Note on Motivation and Future Generations“, Environmental Ethics, Vol. 7(1), 1985, S. 63–69, S. 64). Er stellt diesen Ansatz durch ein „gemeinsames Projekt“ einem Kosten-Nutzen-Ansatz gegenüber. Zurück zum Text

63 Pierre Lascoumes, opcit., S. 196. Zurück zum Text

64 Jean-Luc Mathieu, opcit., S. 72. Zurück zum Text

65 Bill Devall, George Sessions, Deep Ecology, Salt Lake City, Peregrine Smith Books, 1985; Tobias Michael (Hg.), Deep Ecology, San Diego, Avant Books, 1985. Zurück zum Text

66 Peter Singer, “Animal Liberation“, The New York Review, 1975. Zurück zum Text

67 Christopher D. Stone, Haben Bäume Rechte? Plädoyer für die Eigenrechte der Natur [1975], Hanfried Blume (Übers.), Klein Jasedow, thinkOya, 2014. Zurück zum Text

68 Marie-Angèle Hermitte, „Le concept de diversité biologique et la création d’un statut de la nature“, Bernard Edelman, Marie-Angèle Hermitte (Hg.), L’Homme, la nature, le droit, Paris, Bourgois, 1988, S. 238–284. Zurück zum Text

69 Ebd., S. 250. Zurück zum Text

70 Paul W. Taylor, Respect for Nature. A Theory of Environmental Ethics, Princeton, Princeton University Press, 1986, S. 67, 101. Zurück zum Text

71 Ebd., S. 69. Zurück zum Text

72 Lawrence E. Johnson, “Humanity, Holism, and Environmental Ethics“, Environmental Ethics, Vol. 7 (4), 1983, S. 345–354. Zurück zum Text

73 James M. Jasper, Dorothy Nelkin, The Animal Rights Crusade. The Growth of a Moral Protest, New York, The Free Press, 1992. Zurück zum Text

74 Harold A. Herzog Jr., “’The Movement is My Life‘: The Psychology of Animal Rights Activism“, Journal of social issues, Vol. 49 (1), 1993, S. 103–119. Zurück zum Text

75 Serge Moscovici, Versuch über die menschliche Geschichte der Natur [1977], Michael Bischoff (Übers.), Frankfurt am Main, Suhrkamp, 1984, S. 489. Zurück zum Text

76 Robin G. Collingwood, Die Idee der Natur [1945], Martin Suhr (Übers.), Frankfurt am Main, Suhrkamp, 2005. Zurück zum Text

77 Jean-Paul Deléage, Histoire de l’écologie. Une science de l’homme et de la nature, Paris, La Découverte, 1991. Zurück zum Text

78 Pascal Acot, Histoire de l’écologie, Paris, Presses universitaires de France, 1988, S. 123. Zurück zum Text

79 Ebd., S. 129. Zurück zum Text

80 Jean-Paul Deléage, „Aux origines de la science écologique“, Revue d’histoire des sciences, Vol. 35 (4), 1992, S. 477–490. Zurück zum Text

81 Agnès Camus, Claudette Lafaye, opcit. Zurück zum Text

82 Rémi Barbier, „Une cité de l’écologie ?“, Paris, CSI, 1992. Zurück zum Text

83 Jean-Luc Mathieu, opcit., S. 75–78. Zurück zum Text

84 Anstelle der Verallgemeinerung der Methoden der Biowissenschaften sah Collingwood in der Zeitlichkeit der Evolutionsbiologie das Ergebnis einer umgekehrten Bewegung: die Rückkehr eines historischen Ansatzes, auf dem diese Wissenschaften beruhen, weil sie eine Analogie zwischen den Prozessen der natürlichen Welt und den Vorgängen der menschlichen Angelegenheiten herstellen, wie sie in der Geschichtswissenschaft untersucht werden (Robin G. Collingwood, opcit., S. 9). Zurück zum Text

85 Pacal Acot, opcit., S. 113. Zurück zum Text

86 Vladimir I. Wernadski, Der Mensch in der Biosphäre. Zur Naturgeschichte der Vernunft [1928], Felix Eder, Peter Krüger (Übers.), Frankfurt am Main, Lang, 1998. Zurück zum Text

87 James E. Lovelock, Unsere Erde wird überleben. Gaia – eine optimistische Ökologie [1979], Constanze Ifantis-Hemm (Übers.), München, Piper, 1982. Zurück zum Text

88 Jacques Grinevald, “On a Holistic Concept for Deep and Global Ecology: The Biosphere“, Fundamentae scientae, Vol. 8 (2), 1987, S. 197–226, 216. Zurück zum Text

89 Ebd. Zurück zum Text

90 Henry Jouve, opcit., S. 79. Zurück zum Text

91 Durch die Analyse verschiedener Komponenten dieser politischen Ökologie weist Luc Ferry (Le Nouvel ordre écologique. L’arbre, l’animal et l’homme, Paris, Grasset, 1992) eine Nähe zu früheren Kritikern der Moderne auf, wobei sich diese Verwandtschaft seiner Meinung nach aus dem gemeinsamen Verzicht auf die Definition des Menschen als antinatürliches Wesen ergibt. Wie Bruno Latour („Arrachement ou attachement à la nature“, Écologie politique, Nr. 5, 1993, S. 15–26) gezeigt hat, wird der Prozess, den Ferry gegen Michel Serres’ Naturvertrag ([1990], Hans-Horst Henschen [Übers.], Frankfurt am Main, Suhrkamp, 1994) führt, diesem zumindest in einem wichtigen Punkt nicht gerecht. Die von Serres vertretene „objektive Moral“ ist ganz gewiss keine szientistische, sondern trägt zu seinem Bestreben bei, das Verhältnis zwischen Objektivem und Kollektivem sowie eine Parallele zwischen Recht und Naturwissenschaften zu fassen. Zurück zum Text

92 Wurde nicht eine gewisse Constance Thévenot im Rahmen einer 1992 vom französischen Ministerium für Landwirtschaft und Bildung organisierten Aktion als „Juniorförsterin“ ausgezeichnet und erhielt sie nicht ein Zertifikat, das ihr die Fähigkeit bescheinigte, zugleich „eine aktive Bürgerin zu sein, die die Natur um sie herum wertschätzt“, und „die natürlichen Ökosysteme ihrer Region zu studieren“? Zurück zum Text

93 Der Begriff des „Sinnverkehrungseffekts“, den Albert Hirschman (Denken gegen die Zukunft. Die Rhetorik der Reaktion [1991], Daniel von Recklinghausen [Übers.], München, Hanser, 1992) auseinandergenommen hat, kann zu Recht auf eine Verwechslung zwischen der Behandlung von Ereignissen in der Figur des Systems und der der Handlung zurückgeführt werden (Laurent Thévenot, opcit., S. 252). Zurück zum Text

94 Was ist zur folgenden Äußerung zu sagen, die dem besagten Schulmädchen beigebracht wurde: „Raubtiere sind nützlich, weil sie alte und kranke Tiere töten“? Beabsichtigt wird wohl eindeutig, die als zu klein erachtete Auswahl der von Kindern geliebten Tiere zu erweitern und sie als nicht böse darzustellen. Der Ausdruck des Werts in Bezug auf den Nutzen artikuliert auf geeignete Weise ein glückliches Gleichgewicht des Lebens und führt zu einer Aussage, die durch die Resonanz, die sie in einer menschlichen Welt hervorruft, verwirrend ist, aber durch die Bezeichnungen „alt“ und „krank“ erleichtert wird. Zurück zum Text

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Elektronische Referenz

Claudette Lafaye und Laurent Thévenot, « Eine ökologische Rechtfertigung? Konflikte in der Naturpolitik », À propos [Online], 2 | 2026, online gestellt am 23 janvier 2026, aufgerufen am 24 janvier 2026. URL : https://www.ouvroir.fr/apropos/index.php?id=296

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